Sonderprüfungen
Freiwillige Prüfungen und Sonderprüfungen
Freiwillige Prüfungen erhöhen die Akzeptanz Ihrer Abschlüsse und der übrigen Unterlagen sowohl bei den Kreditinstituten als auch bei übrigen Adressaten. Vielfach verlangt auch der Gesetzgeber den Unternehmen spezielle Prüfungen ab.
Auch hierbei erfolgt der Einsatz unserer hochqualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiter und der modernen Prüfungssoftware auf Basis der allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftsprüfung. Allerdings können anders als bei der gesetzlichen Abschlussprüfung spezielle Anforderungen und Vorgaben unserer Mandanten beachtet werden. Hierdurch kann z.B. die Prüfung auf bestimmte Prüffelder fokussiert, die Aussagekraft unserer Prüfungsberichte um Schwerpunkte erweitert oder um spezielle Aussagen ergänzt werden.
Zu unseren Prüfungsleistungen gehören z.B.:
- Prüfung des Risikomanagementsystems
- Sanierungsprüfungen
- Prüfung von Sonderbilanzen
- Prüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen bzw. Verrechnungspreisdokumentationen
- Prüfung und Bescheinigung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln
- Unterschlagungsprüfungen
- Prüfung Duales System (DSD-Prüfungen)
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Erstellung oder Prüfung des gruppeninternen Reportings nach HGB- oder IFRS-Grundsätzen
Eine umfassende Dokumentation unserer Tätigkeit in einem entsprechend auf Ihre Wünsche abgestimmten Prüfbericht ist hierbei selbstverständlich.