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Nachhaltigkeit

Anfang des Jahres 2023 ist die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie verpflichtet die EU weitaus mehr Unternehmen als zuvor für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, einheitlich Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen nach Umweltfaktoren, sozialen Faktoren und Governance-Faktoren zu veröffentlichen. Die Anwendung der neuen Vorschriften ist in den folgenden drei Stufen vorgesehen:

  • ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen (große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten)
  • ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen sowie große Konzerne, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen
  • ab dem 1. Januar 2026 für kapitalmarktorientierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Wir unterstützen Sie mit unserer professionellen Beratung bei allen erforderlichen Schritten – von der Analyse über die Erstellung oder auch bis zur abschließenden Prüfung Ihres richtlinienkonformen Nachhaltigkeitsberichts. Zunächst einmal machen wir eine Status quo-Analyse. Hierbei wird überprüft, ob Sie die CSRD überhaupt betrifft und gehen im Detail auf alle Ihre kundenspezifischen Herausforderungen ein.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie unserer Beratungsleitung entnehmen Sie gerne unserem Flyer.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Fit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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