Gesetzliche Abschlussprüfungen
Zentrale Aufgabe der Wirtschaftsprüfung ist die gesetzliche Abschlussprüfung, also die Prüfung eines Jahresabschlusses auf seine Ordnungsmäßigkeit durch einen unabhängigen Prüfer. Eine hoch qualifizierte Prüfung sichert dabei das Vertrauen der verschiedenen Stakeholder, wie z.B. der Gesellschafter und der finanzierenden Banken, in das Unternehmen.
Als modernes Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten wir durch Einsatz fachlich hochqualifizierter Mitarbeiter und modernster Prüfungssoftware aber weit mehr als diese reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses.
Uns interessiert das wirtschaftliche Umfeld Ihres Unternehmens und die möglichen Chancen und Risiken, die sich aus künftigen Entwicklungen ergeben können. Der direkt in die Prüfung eingebundene Wirtschaftsprüfer vor Ort garantiert Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner sowie kurze Entscheidungswege bei auftretenden Fragestellungen. So führen unsere Prüfungen regelmäßig zu einem über die reine Prüfung hinausreichenden Mehrwert für unsere Mandanten, da bestehende Problem- und Handlungsfelder identifiziert und angesprochen werden.
Neben der traditionellen Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB führt unser Wirtschaftsprüferteam eine Vielzahl von gesetzlichen vorgesehenen Prüfungen durch:
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Gründungsprüfungen von Aktiengesellschaften
- Umwandlungsprüfungen
- Prüfungen gemäß MaBV
- Prüfungen der Rechnungslegung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach HGB, KHBV bzw. PBV
Unsere Mandanten entstammen hierbei einer Vielzahl von Branchen wie dem IT-Bereich, der Baubranche, dem Onlinehandel und insbesondere dem Produktionsbereich. Ferner gehören zu unserem Leistungsspektrum auch gesetzliche Prüfungen im Bereich der Krankenhäuser und gemeinnütziger Stiftungen und Einrichtungen, sowie von Unternehmen der öffentlichen Hand.