Seitenbereiche

Krankenhaus: News zum Thema

Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten - Steuernews für Ärzte

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Leistungen einer Hygienefachkraft - Steuernews für Ärzte

Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerfreiheit

Defizitäre Krankenhauscafeteria - Steuernews für Ärzte

Steuerliche Behandlung defizitärer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes - Steuernews für Ärzte

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten.

Steuerliche Behandlung der Erträge aus Chefarztambulanzen - Steuernews für Ärzte

BFH entscheidet über Steuerpflicht

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung - Steuernews für Ärzte

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab.

Leistungen einer Privatklinik - Steuernews für Ärzte

Kriterien für umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen von Privatkliniken

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen - Steuernews für Ärzte

Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz

IHK-Beiträge der Krankenhäuser - Steuernews für Ärzte

Keine Ermäßigung für Krankenhäuser

Medikamente bei Heimselbstbehandlung - Steuernews für Ärzte

Die Abgabe von Medikamenten durch einen Krankenhausträger ist im Regelfall dem „Zweckbetrieb Krankenhaus“ zuzuordnen und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuerpflicht.

Abrechnung von Wahlleistungen - Steuernews für Ärzte

Operative Tätigkeiten im Krankenhaus keine gesondert abrechenbare Wahlleistung

Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema?

Unsere erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie unsere Kanzleien in Fulda oder Erfurt. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Pflichtangaben