Unternehmenskäufe
Im Rahmen einer Unternehmensgründung oder der Wachstumsstrategie eines bestehenden Unternehmens kann der An- oder Verkauf eines Unternehmens relevant werden.
Auch wenn hier betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, sind die steuerlichen Konsequenzen einer solchen Vorgehensweise nicht zu unterschätzen und deswegen vorab im Detail zu prüfen. Erste Fragestellung ist hierbei, ob die Unternehmung an sich (= Asset-Deal) oder nur die Anteile an dem Unternehmen (= Share Deal) erworben werden sollen. Folge dieser Entscheidung ist z. B. das Herbeiführen der Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten oder die steuergünstige Gestaltung künftiger Zuflüsse aus der erworbenen Unternehmung. Beim Verkäufer kann je nach Situation eine der beiden Vorgehensweisen steuerlich deutlich günstiger sein.
Die Entscheidung, wie der Unternehmenskauf ausgestaltet wird, betrifft eine Vielzahl von Steuerarten, nämlich z. B.:
Gerade umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen stehen zu Beginn der Kaufverhandlungen oft nicht im Vordergrund, können aber erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind deswegen einer besonders gründlichen Prüfung zu unterwerfen. So kann es bei einem Share Deal interessant sein, das Unternehmen nicht in vollem Umfang, sondern nur zu einem erheblichen Teil zu erwerben, um somit grunderwerbsteuerliche Belastungen zu vermeiden bzw. in die Zukunft zu verschieben.
Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei einem Asset-Deal können erhebliche Nachteile für den Verkäufer und/oder den Käufer mit sich bringen und bedürfen deswegen einer intensiven Prüfung und gegebenenfalls eines abgestimmten Vorgehens. So kann ein u. U. möglicher umsatzsteuerfreier Verkauf eines nicht eigenständigen Teilunternehmens zu erheblichen Vorsteuerberichtigungen beim Verkäufer führen, die dieser selbstverständlich versuchen muss, auf den Kaufpreis umzulegen.
Im Rahmen von Unternehmenskäufen sind allerdings auch versteckte steuerliche Fallen zu beachten. So kann ein bestimmtes Vorgehen dazu führen, dass eine vorhandene Betriebsaufspaltung untergeht, was zur Aufdeckung stiller Reserven über den eigentlichen Kaufgegenstand hinaus führen kann.
Entsprechend ist aus steuerlicher Sicht eine umfassende Beratung durch kompetente Ansprechpartner bereits bei der Planung des Kaufs, aber spätestens bei Eintritt in die Vertragsverhandlungen zielführend.
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