Auch bei der Steuerberatung ist die Betreuung unserer Mandanten aus dem Bereich Unternehmen und Handel ein wesentlicher Schwerpunkt.
Hier erbringen wir selbstverständlich die allgemeine Steuerberatung mit zeitnaher und umfassender Beantwortung Ihrer steuerlichen Anfragen, genauso wie die Übernahme der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und vergleichbarer Behörden. Selbstverständlich erbringen wir auch die Erstellung von Lohnabrechnungen und die Sicherstellung einer sozialversicherungskonformen Entlohnung Ihrer Mitarbeiter.
Die Erstellung von Finanz- und Anlagenbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist selbstverständlich auch Teil unserer diesbezüglichen Tätigkeiten.
Uns zeichnet aber eine Besonderheit aus: Für uns ist es wichtig, das Tätigkeitsfeld unseres Mandanten zu kennen. Nur wer seine Mandanten kennt, kann das bestmögliche Ergebnis für sie erzielen: Eine gesetzeskonforme Gestaltung, die zur geringstmöglichen Steuerbelastung führt und den Mandanten vor steuerlichen Überraschungen bewahrt und schützt.
Im Zentrum steht hier das allgemeine Wirtschafts- und Zivilrecht.
Im betrieblichen Alltag kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten etc.). Kompetente Beratung setzt eine intensive Prüfung des Sachverhalts voraus. Unsere Prüfung zielt immer darauf ab, einen – möglichst einfach zu verwirklichenden – Ansatz zu finden, der das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten gewährleistet. Unser Ziel ist es gerade nicht, umfangreiche gutachterliche Stellungnahmen ohne belastbare Handlungsempfehlung zu entwerfen.
Selbstverständlich setzen wir unsere Beratungsansätze in die Tat um, diskutieren diese mit der Gegenseite und sind gerne bereit – entsprechend Ihrer Vorgaben – diese Lösungsansätze im gerichtlichen Verfahren zu klären. Im Vordergrund steht aber hierbei immer, die entsprechend anfallenden Kosten im vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg unter Beachtung der möglichen Risiken und Chancen zu halten.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Tätigwerdens ist die allgemeine Beratung unserer Mandanten und regelmäßig auch der Entwurf von Verträgen. Gerade die Vertragsgestaltung setzt ein erhebliches fachliches Know-how voraus, das ergänzt werden muss um ein tiefes Verständnis der Tätigkeit des Mandanten, seiner Wünsche und Ziele. Nur dann kann sichergestellt werden, dass auch insoweit eine dauerhaft belastbare Gestaltung für die Zukunft aufgesetzt wird.
Gerne übernehmen wir in diesem Zusammenhang auch die Kommunikation mit Behörden (Gewerbeamt, Aufsichtsbehörden, Finanzamt etc.), um sicherzustellen, dass alle Formalien erfüllt werden und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.
Wichtig ist für uns hierbei immer, dass unsere Mandanten umfassend informiert werden und immer fortlaufend auf dem aktuellen Stand des Verfahrens gehalten werden.
Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes ergänzen wir unsere diesbezügliche Beratung soweit Bedarf besteht automatisch mit Lösungen zu Fragestellungen in verwandten Bereichen, wie z. B. des Steuerrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts. In Abhängigkeit von der Branche unseres Mandanten werden selbstverständlich auch unsere anderen Rechts- und Fachgebiete miteinbezogen.
Der Großteil unserer Mandanten in der Wirtschaftsprüfung entstammt dem Handels- und Produktionsbereich.
Entsprechend bieten wir für unsere Mandanten unser gesamtes Portfolio an Wirtschaftsprüferleistungen an. Angefangen von gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen, prüfungsnaher Beratung bis hin zu betriebswirtschaftlichen Beratung und Unternehmensberatung. Wir begleiten auch hier unsere Mandanten von der Gründung bis – schlimmstenfalls – hin zur Liquidation und Insolvenz.
Aufgrund unserer erheblichen Kenntnisse diverser Branchen und unseres fachlichen Know-hows sind wir allerdings mehr als reine Prüfer, wir sind insoweit regelmäßig der Sparringspartner und eine enge Vertrauensperson unserer Mandanten und sehen uns als Wegweiser im täglichen Geschäft.