Umsatzsteuer
Die korrekte umsatzsteuerliche Einstufung von Vorgängen gewinnt gerade bei Betriebsprüfungen eine immer höhere Bedeutung. So kann z. B. bei Vorliegen fehlerhafter Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern der Vorsteuerabzug untersagt werden, was schnell zu erheblichen Nachzahlungen führen kann, da die Umsatzsteuer auf den Umsatz und nicht auf dem Gewinn bemessen wird. Fehler bei der Abführung der Umsatzsteuer können schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen seitens der Finanzverwaltung führen. Vor diesem Hintergrund ist eine korrekte Behandlung umsatzsteuerrelevanter Vorgänge zwingend notwendig.
Egal, ob Sie nur auf dem deutschen Markt tätig sind oder auch Beziehungen zum Ausland haben, können wir sie kompetent unterstützen.
Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Betrachtung ist zunächst immer die Frage, ob ein Vorgang überhaupt eine umsatzsteuerliche Relevanz besitzt. Ist diese gegebenen, steht im Vordergrund die Frage, ob der Vorgang gegebenenfalls steuerfrei ist oder welcher Steuersatz zur Anwendung kommt. Zentral ist dann aber immer die Frage der Einhaltung der notwendigen Formalien. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob In- oder Auslandsbezug vorliegt, zum Teil erheblich. Gleiches gilt für verauslagte Umsatzsteuer (sogenannte Vorsteuer), die nur dann zum Abzug gebracht werden kann, wenn die entsprechenden Vorgaben beachtet werden und die entsprechenden Nachweise korrekt vorliegen. Nur so können umfangreiche Diskussionen mit der Finanzverwaltung und das Risiko erheblicher Steuernachzahlungen nebst Zinsen vermieden werden.
Auch Spezialregelungen des Umsatzsteuerrechts wie Reihengeschäft, EU-Dreiecksgeschäft, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Ein- und Ausfuhrlieferungen (inkl. Einfuhrumsatzsteuer), Besteuerung von Reiseleistungen, Besteuerung nach Durchschnittsätzen, Differenzbesteuerung etc. sind nur einige Besonderheiten, die unbedingt Beachtung finden müssen, um nachteilige Steuerfolgen ausschließen zu können.
Auch im Bereich der Umsatzsteuer können wir bei Auslandssachverhalten auch auf die Expertise der über die Allianz GGI verbundenen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwaltskanzleien zugreifen.