Steuergestaltung
Unabhängig von seinen Tätigkeiten kommt jeder Steuerpflichtige irgendwann in eine Situation, bei der es sich überlegen muss, wie diese gestaltet werden kann, um eine übermäßige Steuergestaltung zu vermeiden.
So ist bereits bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit zu prüfen, ob man seine Ziele als Einzelunternehmer, mit anderen mittels einer Personengesellschaft oder über eine Kapitalgesellschaft verwirklichen möchte. Die steuerliche Behandlung ist in jedem Fall anders und kann erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung haben.
Auch das alltägliche Tätigwerden muss so ausgestaltet sein, sodass unnötige Steuerzahlungen vermieden werden. Auch Steuernachzahlungen, mit denen nicht gerechnet wird, sollten verhindert werden.
Umstrukturierungen von Unternehmungen wie Verschmelzungen, Spaltungen oder Betriebseinbringungen spielen bei vielen unserer Mandanten – unabhängig von ihrer Größe und der Gesellschaftsform – eine erhebliche Rolle. So ist z.B. auch der Beitritt eines neuen Gesellschafters in eine Gemeinschaftspraxis von Ärzten eine Umstrukturierung die speziellen Vorgaben unterworfen ist, deren Berücksichtigung zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führt.
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge ist zu prüfen, wie diese steuerbegünstigt durchgeführt werden kann. Steuern, die in einem solchen Falle in erheblicher Höhe anfallen können, können den Fortbestand des Unternehmens gefährden und somit das Lebenswerk in Frage stellen.
Auch die Betätigungen von Privatpersonen müssen im Einzelfall wohlüberlegt werden. Auch hier lauern Steuerfallen, die durch eine konsequente und gesetzeskonforme Gestaltung vermieden werden können. So kann die Anschaffung einer Photovoltaikanlage so gestaltet werden, dass über steuerliche Stundung und eine Steuerverrechnung erhebliche wirtschaftliche Vorteile generiert werden. Aber auch die Investition in Vermietungsobjekte kann gegebenenfalls so ausgestaltet werden, dass hier positive Steuervorteile eintreten können.
Alltägliche Vorgänge wie z. B. der Erwerb von Grundstücken können zu erheblichen Steuerbelastungen führen, die bei geschickter Gestaltung gegebenenfalls vermieden werden können.
Im privaten Bereich kann bei entsprechender Gestaltung gesetzeskonform Schenkung- und Erbschaftsteuer eingespart werden, die ansonsten überflüssigerweise an den Staat abzuführen wäre.
Eine konsequente und gesetzeskonforme Gestaltung der Steuer ist entsprechend in jedem Lebensbereich angebracht und sollte nicht vernachlässigt werden.
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- Planung von schenkung- und erbschaftsteuerlichen Regelungen