Steuererklärungen
Jedes Unternehmen und viele Privatpersonen müssen einmal jährlich ihre Steuererklärung(en) erstellen.
Hierbei sind viele steuerliche Vorgaben zu beachten. So müssen Vereine und Körperschaften (GmbH, AG, etc.) jährlich Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen erstellen. Dort sind die Einkünfte für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, sowie die steuerrelevanten Umsätze darzustellen und korrekt zu erfassen. Fehler hierbei können zu hohen Steuernachzahlungen führen.
Bei Personengesellschaften ist die Steuererklärungspflicht nicht weniger kompliziert. So müssen regelmäßig Feststellungserklärungen neben der Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Die Feststellungserklärung dient der korrekten Ermittlung der Einkünfte der Gesellschaft und deren Verteilung auf den einzelnen Gesellschafter.
Aber auch Privatpersonen müssen oft Einkommensteuererklärung abgeben. Dies trifft z. B. Einzelunternehmer, aber grundsätzlich auch Personen, die Einkünfte von mehr als EUR 410,00 im Jahr erzielten, soweit dieser Betrag nicht dem Lohnsteuereinbehalt unterlag. Es bestehen aber daneben eine Vielzahl weiterer Regelungen, die eine Abgabeverpflichtung begründen können.
Um teure Fehler oder unnötige Rückfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Erstellung der Steuererklärung in erfahrene Hände zu geben. Gerne stehen wir Ihnen auch für diese Tätigkeiten zur Verfügung.