Die Mitglieder unserer Praxisgruppe Bau & Immobilie verfügen über langjährige Expertise in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts. Wir verfolgen einen umfassenden und interdisziplinären Ansatz unter Einbeziehung auch steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gestaltungen. Unsere Expertise beginnt im Bereich der bauplanungsrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Beratung. Schwerpunkt ist sodann ein umfassendes juristisches Projektmanagement während der Planungs- und Ausführungsphase. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten übernehmen wir die Vertretung vor allen Gerichten, insbesondere den zivil- und verwaltungsgerichtlichen sowie Vergabekammern des Bundes und der Länder.
Beratung von öffentlichen und privaten Bauherrn
Wir beraten Bauherrn von der ersten Projektidee bis zur vollständigen Realisierung des Vorhabens. Öffentliche Auftraggeber unterstützen wir bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren für die Beschaffung notwendiger Planungs-, Bau- und Lieferleistungen.
Wir beraten außerdem bei der bauplanungsrechtlichen sowie ordnungsrechtlichen Gestaltung von Bauvorhaben einschließlich der Gestaltung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsvereinbarungen.
Wir übernehmen sämtliche Vertragsgestaltungen von Bauverträgen, Ingenieur- und Architektenverträgen, Bauträgerverträgen, Projektsteuerungsverträgen usw. In der Ausführungsphase bieten wir ein umfassendes juristisches Projektmanagement.
In bauvertraglichen Streitigkeiten, Streitigkeiten zu Architektenhonoraren oder Vergabestreitigkeiten übernehmen wir die Prozessvertretung vor Gerichten und den Vergabekammern der Länder und des Bundes.
Beratung von Bauunternehmen und Handwerkern
Die Mitglieder unserer Praxisgruppe Bau & Immobilie verfügen über langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Bau- und Werkverträgen nach der VOB/B und dem BGB-Bau- und Werkvertragsrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt unsere Expertise liegt in der Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen sowie von Schadensersatz- bzw. Mehrvergütungsansprüchen bei Störungen im Bauablauf im Rahmen von VOB/B-Verträgen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Beratung und Vertretung im Rahmen von Klageverfahren, die von Seiten der Auftraggeber zur Durchsetzung von Mängel- bzw. Schadensersatzansprüchen gegen Auftragnehmer geführt werden.
Beratung von Architekten und Ingenieuren
Eine Kernkompetenz unserer Praxisgruppe Bau & Immobilie liegt in der strategischen Beratung von Planern im Rahmen der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie der Begleitung von Bauvorhaben. Besonderes Augenmerk gilt hierbei stets der Vermeidung von Haftungsrisiken. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und außerhalb der HOAI.
Beratung rund um die Immobilie
Wir beraten Käufer und Verkäufer von Immobilien umfassend bei Immobilientransaktionen. Hierzu zählen die Durchführung von Käufer- und Verkäufer-Due-Diligences sowie die immobilienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilientransaktionen.
Unsere Expertise umfasst versicherungsrechtliche Aspekte der Immobilie sowie die Beratung in allen Fragen des Facility-Managements.
Sowohl Vermieter bzw. Eigentümer als auch Mieter beraten wir in sämtlichen Angelegenheiten des gewerblichen Mietrechts sowie auch des Wohnungsmiet- und WEG-Rechts.
Notariat
Rechtsanwalt Dr. Christian Jutzi ist als Notar zugelassen und übernimmt neben seinen Anwaltstätigkeiten sämtliche notariellen Dienstleistungen auf den Gebieten des Immobilienrechts sowie auch des Gesellschaftsrechts, der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge und Erbfolge.
Steuern
Auch in steuerlicher Hinsicht besteht in diesem Bereich Bedarf an kompetenter Beratung:
So ist jeder Grundstückskauf- und -verkaufsvertrag vor dem Hintergrund möglicher ertragsteuerlicher, umsatzsteuerlicher oder grunderwerbsteuerlicher Fragestellungen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Aufgrund der regelmäßig hohen Kaufsummen können steuerliche Besonderheiten schnell zu erheblichen zusätzlichen Belastungen führen, die eventuell im Rahmen der Finanzierung noch nicht berücksichtigt wurden.
Es besteht ferner immer die Möglichkeit, dass der An- oder Verkauf von Immobilien auch steuerliche Konsequenzen nach sich zieht, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kauf stehen und somit nicht sofort eindeutig ersichtlich sind. So kann der Verkauf eines Betriebsgrundstückes gegebenenfalls zum Untergehen einer sogenannten steuerlichen Betriebsaufspaltung führen. Konsequenz ist dann regelmäßig, dass auch stille Reserven in der Betriebsgesellschaft gehoben werden und einer Besteuerung unterworfen werden.
Aber auch der eigentliche An- und Verkaufsvorgang kann im Zusammenhang mit Grunderwerbsteuer oder u. U. umsatzsteuerlichen Haupt- und Nebeneffekten finanziell belastend sein, z. B. wenn eine grundsätzlich umsatzsteuerfreie Veräußerung zur Korrektur von in der Vergangenheit gezogener Vorsteuer führt.
Steuerliche Aspekte finden sich daneben im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Architekten‑, Bauträger- und sonstigen immobilienbezogenen Verträgen, da auch hier spezielle umsatzsteuerliche Vorgaben zu beachten sind, wie sich in den letzten Jahren insbesondere bei Bauträgern gezeigt hat, die in großem Umfang auch zu unserem Portfolio zählen.
Ferner sind auf den ersten Blick einfach zu beantwortende Fragestellungen wie z. B. im Zusammenhang mit der Vermietung von Objekten (z. B. bei Berücksichtigung von Baudenkmälern) oder die nun zu erwartenden neuen Förderungen im Mietwohnungsneubau oder die bereits aktuelle Baukindergeldförderung im Rahmen der steuerlichen Gestaltung einer detaillierten Prüfung zu unterwerfen, da die zugrundeliegenden Regelungen über eine erhebliche Komplexität verfügen.
Profitieren Sie von unserer Expertise bei Bau & Immobilie:
Bilanzierung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von Bauunternehmen
Unterstützung bei branchenspezifischer Spezialsoftware (z. B. BRZ) und der Zuordnung von Kostenstellen zu einzelnen Baustellen
Beratung bei umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten (Reverse-Charge-Verfahren)
Abstimmung mit Behörden in branchenüblichen Sonderfragen
Beratung bei Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien
Beratung und Prüfung Bauträgervertrag
Anträge zur Geltendmachung von Steuerbegünstigungen
Finanzierungs- und Vermögensberatung
Wirtschaftsprüfung
Das Hauptaugenmerk unserer Wirtschaftsprüfung richtet sich auf die gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfungen von Unternehmen des Hoch- oder Tiefbaus.
Hier bestehen zahlreiche Besonderheiten z. B. im Zusammenhang mit der Bewertung von halbfertigen oder fertigen Objekten und Projekten, wobei zur korrekten Umsetzung ein erhebliches Know-how benötigt wird.
Ferner bieten wir selbstverständlich auch MaBV-Prüfungen an, damit unsere Mandanten die Sicherheit haben, dass sie alle gesetzlichen Auflagen und Vorgaben jederzeit erfüllen.
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