Informationstechnologie
Recht der Informationstechnologie
Im Bereich des IT-Rechts unterstützen wir bei der Vertragsgestaltung zur Gestaltung von Internetseiten, der rechtssicheren Ausgestaltung von Online-Shops sowie in allen Bereichen des Software-Vertragsrechts. Unser Beratungsspektrum deckt auch die urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Internet- und Telefonangeboten ab. Hier beraten Sie unsere Experten stets lösungsorientiert.
E-Commerce (Handel über Internet)
Wir beraten Unternehmen im Bereich des Onlinehandels. Dabei beraten wir sowohl im Bereich des sogenannten Business to Business (Unternehmen und Unternehmen) sowie Business to Customer (Unternehmen und Verbraucher). Darüber hinaus sind wir aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung auch in der Lage, bei der Erstellung von Webshops und der zugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beraten, wenn der Webshop einen Auslandsbezug innerhalb der Europäischen Union aufweist oder auch zur Schweiz.
Die Beratung erstreckt sich sowohl auf die Einhaltung etwaiger Preisangabenvorschriften, der gesetzlichen Impressumspflichten sowie erforderlicher Widerrufsbelehrungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus prüfen wir auch die Einhaltung von Textilkennzeichenpflichten sowie die Einhaltung von werberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Softwareverträge
Die rechtliche Einordnung von Softwareverträgen gestaltet sich in der Praxis teilweise sehr schwierig. Nicht selten stellt sich die Frage, welchem Vertragstyp ein Softwarevertrag zuzuordnen ist (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag). Maßgeblich von der Frage des Vertragstyps leitet sich ab, was nach dem Vertrag konkret geschuldet ist, insbesondere welche Rechte im Falle eines Systemausfalls oder eines Störungsfalls dem Nutzer zustehen. Auch das Recht der Mängelgewährleistung hängt maßgeblich vom Vertragstyp ab.
Wir beraten insoweit sowohl Nutzer von Softwareverträgen bzw. Wartungs- /Pflegeverträgen als auch die entsprechenden „Dienstleister“ bei der Gestaltung und dem Abschluss von teilweise mehrjährigen Verträgen sowie auch der dazugehörigen AGB. Dabei weisen wir auf die mit den jeweiligen Verträgen einhergehenden Risiken hin und erörtern mögliche Vertragsänderungen. Ziel unserer Beratung ist es jeweils, konkrete Handlungsempfehlungen zu geben, die verständlich und nachvollziehbar sind.
Providerverträge & Cloud Verträge
Des Weiteren beraten wir den Abschluss und die Durchführung von Verträgen bezüglich Glasfaseranschluss, Cloud Lösungen und Outsourcing-Projekten sowie Application Service Providing (Online-Nutzung von Software). Dies betrifft sowohl die Gestaltung der entsprechenden Verträge als auch die häufig dazu abgeschlossen/abzuschließenden Pflege- und Wartungsverträge.
Unsere Leistungsübersicht für Querleser:
- Erstellen und Prüfen von Softwareerstellungs- und Lizenzverträgen
- Beratung von Outsourcing-Projekten
- Erstellen und Prüfen von SLA (Service-Level-Agreement), Softwarewartungsverträgen
- Erstellung und Prüfen von AGBs für Online Shops/Plattformen
- Beratung zum Thema Impressumsgestaltung, Widerrufsbelehrungen & Preisangabenvorschriften