Erbrecht
Schon lange beraten und gestalten wir erbrechtliche Fragestellungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich und haben hier besondere Kompetenzen erworben. Wir bearbeiten beispielhaft folgende Rechtsgebiete:
- Allgemeines Erbrecht, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Pflichtteilsrecht, Erbrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Patchworkfamilien, Vorsorgevollmachten;
- Unternehmensnachfolge, Unternehmertestament, Vorsorgevollmacht des Unternehmer.
Das Erbrecht ist sehr facettenreich. Wenn Ihr Anliegen vorstehend nicht genannt ist, kommen Sie gerne auf uns zu, wir können Ihnen sicher weiterhelfen.