Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Telekommunikationsrecht und hierbei insbesondere in der Gestaltung und Begleitung öffentlich geförderter Breitbandausbauprojekte. Unsere Kanzlei verfolgt hierbei einen interdisziplinären Ansatz. Unsere Rechtsberater haben weitreichende Erfahrung in den für Breitbandprojekte relevanten Rechtsgebieten, vor allem im Beihilferecht, dem Vergaberecht und dem Telekommunikationsrecht. Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unseres Hauses, die ebenfalls über weitreichende branchenspezifische Expertise verfügen, bieten fundierte Beratung zur betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gestaltung von Breitbandprojekten. Abgerundet wird das Beratungsangebot durch die technische Expertise von Kooperationspartnern, die auf die technische Gestaltung von Breitbandprojekten sowie die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Telekommunikationssektor spezialisiert sind.
Strategieberatung
Wir bieten eine Strategieberatung bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen im Telekommunikationsbereich und sind hierbei insbesondere auch auf Geschäftsmodelle der öffentlichen Hand im kabelgebundenen Breitbandausbau spezialisiert. Darüber hinaus beraten wir im Rahmen des Ausbaus von Mobilfunknetzen (LTE und 5G) sowie der Errichtung von WLAN-Infrastrukturen.
Gemeinsam mit Kooperationspartnern aus dem Bereich der technischen und branchenspezifischen wirtschaftlichen Beratung erstellen wir projektbezogene Machbarkeitsstudien. Hierbei identifizieren wir Möglichkeiten für Geschäftsmodelle, insbesondere im Eigenbetriebsmodell (Ausbau passiver Infrastrukturen durch die öffentliche Hand) sowie im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Gewährung von Zuwendungen an private Telekommunikationsunternehmen). Bundesländern sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden bieten wir ganzheitliche Rechtsberatung bei der Entwicklung von Gigabit-Strategien.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Breitbandprojekten
Unsere Rechtsberatung deckt sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung und Umsetzung von öffentlichen Breitbandprojekten ab. Insbesondere bieten wir:
Identifizierung von rechtlichen Organisationsformen bei der Durchführung der Breitbandprojekte: Wir beraten bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob die Durchführung eines Breitbandprojekts als Eigenbetriebs- oder Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzugswürdig erscheint. Bei Durchführung von Betreibermodellen identifizieren wir geeignete Organisationsformen, d. h. öffentlich-rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (u. a. Gründung von Zweckverbänden, Anstalten öffentlichen Rechts, interkommunale Zusammenarbeit) und privatrechtliche Organisationsformen (insbesondere Gründung von Infrastrukturgesellschaften).
Beratung bei der kommunalrechtlichen Gestaltung, insbesondere Einhaltung der kommunalrechtlichen Regelungen über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand.
Beihilferechtliche Gestaltung von Breitbandprojekten, insbesondere Sicherstellung der Einhaltung des EU-Beihilferechts, Gestaltung von Projekten nach der NGA-Rahmenregelung des Bundes oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission, hier bei Übernahme der gesamten Koordination sowie Abstimmungen mit zuständigen Behörden auf Ebene der Länder und des Bundes sowie der EU-Kommission. Gestaltung von Projekten nach den DAWI-Regelungen der EU-Kommission, insbesondere Gestaltung von Betrauungsakten.
Beratung zu telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere beraten wir bei der Beantragung von Nutzungsberechtigungen nach § 69 TKG sowie Zustimmungen von Wegebaulastträgern im Einzelfall nach § 68 Abs. 3 TKG. Wir beraten zu Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüchen nach dem DigiNetzG. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt außerdem bei den regulierungsrechtlichen Fragestellungen (insbesondere Vectoring-Regulierung der Bundesnetzagentur).
Gestaltung von Vorleistungsverträgen (Gewährung von Netzzugängen sowie Überlassung von passiver Telekommunikationsinfrastruktur) sowie von Endkundenverträgen (umfassende Vertragsgestaltung, Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Gestaltung und Begleitung notwendiger öffentlicher Ausschreibungen.
Finanzierungen und Fördermittelakquise
Abhängig von dem jeweiligen Geschäftsmodell identifizieren wir den Finanzierungsbedarf in konkreten Projekten. Wir erstellen erforderliche Planrechnungen sowie Planbilanzen, um die Höhe des einzubringenden Eigenkapitals sowie die Höhe einer erforderlichen Fremdkapitalisolierung zu identifizieren.
Wir begleiten Projektträger in Gesprächen über Projektfinanzierungen mit Geschäftsbanken und öffentlichen Förderbanken.
Vor allem unterstützen wir bei der Identifizierung von Förderprogrammen und der Ausgestaltung von Förderanträgen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in der Begleitung von Projekten, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden. Außerdem verfügen wir über weitreichende Erfahrungen mit Förderprogrammen, die einzelne Bundesländer zur Förderung des Breitbandausbaus aufgesetzt haben.
Gestaltung und Begleitung von Ausschreibungen
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in der Gestaltung und Begleitung von Ausschreibungen in geförderten Breitbandprojekten.
So verfügen wir über umfassende Erfahrung bei der rechtlichen Ausgestaltung und Durchführung von Ausschreibungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in Wirtschaftlichkeitslückenmodellen.
In Betreibermodellen gestalten wir die Ausschreibungen zur Beauftragung eines Telekommunikationsunternehmens mit dem Betrieb der öffentlich errichteten Telekommunikationsinfrastruktur sowie dem Angebot von Vorleistungs- und Endkundenprodukten. Wir übernehmen die Gestaltung und Verhandlung entsprechender Pachtverträge zur Überlassung öffentlich errichteter passiver Telekommunikationsinfrastruktur. Außerdem gestalten und begleiten wir sämtliche Ausschreibungen zur Beschaffung der für die Netzerrichtung erforderlichen Bau- und Lieferleistungen.
Sofern gewünscht, treten wir in entsprechenden Ausschreibungen als externe Vergabestelle in Erscheinung. Außerdem übernehmen wir sofern gewünscht die komplette Steuerung und Durchführung von Ausschreibungen, die über elektronische Vergabeplattformen durchgeführt werden. Interessierten Kommunen stellen wir gerne auch den Zugang zu einer elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung.
Begleitung von Breitbandausbaumaßnahmen
In Zusammenarbeit mit unserer Praxisgruppe Bau & Immobilie bieten wir eine umfassende juristische Projektsteuerung im Rahmen des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen an. Die juristischen Projektsteuerungsleistungen erfassen hierbei insbesondere die Kontrolle von Ausbaumeilensteinen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Verzögerungen oder Störungen des Bauablaufs.
Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Dokumentation des Ausbaus gegenüber Aufsichtsinstanzen und Fördermittelgebern, insbesondere auch im Rahmen von Fördermittelabrufen.
Seminare und Schulungen
Wir bieten umfassende Seminare und Schulungen zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit geförderten Breitbandprojekten an. U. a. bieten wir Workshops für Kommunen zu allen Rechtsfragen nach dem DigiNetzG an (insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen bei Mitnutzungen und Mitverlegungen, Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur).
Steuern
Auch wenn der absolute Schwerpunkt der im Zusammenhang mit Breitbandprojekten notwendigen Beratung auf der Rechtsberatung liegt, gibt es immer wieder steuerliche Aspekte, die einer belastbaren Würdigung bedürfen.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass immer wieder Fragestellungen zum Entstehen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) auftreten. Ferner kommt es immer wieder zu umsatzsteuerlichen Rückfragen, da solche Projekte immer das Zusammenspiel von öffentlicher Hand und gewerblichen Unternehmen bedingen.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfung
Über unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Muth & Co. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, stehen wir auch für alle prüfungsnahen Fragestellungen zur Verfügung.
Bereits während der laufenden Verfahren sind regelmäßig die von den anbietenden Unternehmen gelieferten Planzahlen einer Prüfung zu unterwerfen, unabhängig davon, ob ein Betreibermodell oder ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell gewählt wurde. Aber auch in und nach der Umsetzungsphase sind weitere Prüfungstätigkeiten zu erbringen: So kommt es regelmäßig zur Notwendigkeit, belastbare Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen, um rechtzeitig Abweichungen von der ursprünglichen Planung zu identifizieren und deren Gründe zu ermitteln.
Ferner ist zu beachten, dass Breitbandprojekte in erheblichem Maße auf Fördermittel angewiesen sind. Der Fördermittelgeber möchte insoweit auch die korrekte Handhabung und Nutzung der Fördermittel sicherstellen, was regelmäßig durch die Bestätigung eines qualifizierten Wirtschaftsprüfers zu erfolgen hat.
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