Seitenbereiche

Zinssatz für Steuernachzahlungen

https://www.muth-partner.de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
© Eisenhans - stock.adobe.com

Gesetzlicher Zinssatz

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss (vom 25.4.2018, IX B 21/18) Zweifel an der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geäußert. Aktuell werden nachzuzahlende Steuern mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr verzinst (§ 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung-AO).

Entschließungsantrag Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hatte sich kürzlich in einem Entschließungsantrag für eine Halbierung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 auf 0,25 % eingesetzt und die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (BR-Drucks. 324/18 vom 4.7.2018). Darüber hinaus fordert die FDP-Fraktion in einem Gesetzesantrag eine Senkung der Nachzahlungszinsen (BT-Drucks. 19/2579). Außerdem rügt die Fraktion, dass vom Finanzamt erhaltene Zinsen steuerpflichtig seien. Zu zahlende Nachzahlungszinsen können hingegen nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

Pläne der Bundesregierung

Wie aus einer Antwort auf die Frage 12 des Abgeordneten Markus Herbrand (FDP) hervorgeht (BT-Drs. 19/2766), plant die Bundesregierung aktuell allerdings keinen Gesetzentwurf zur Senkung des gesetzlichen Zinssatzes. Die Bundesregierung geht von der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Zinssatzes aus.

Anhängige Verfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind derzeit zwei Verfahren zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes anhängig (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Mit einer Entscheidung dürfte Anfang 2019 zu rechnen sein.

Stand: 27. August 2018

Bild: Eisenhans - stock.adobe.com

Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema?

Unsere erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie unsere Kanzleien in Fulda oder Erfurt. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Muth & Partner Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwälte mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Pflichtangaben