Seitenbereiche

Garantieverlängerung

https://www.muth-partner.de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
© momius - stock.adobe.com

Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten

Zu den abschreibungsfähigen Aufwendungen von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern zählen neben den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten. Nach dem Handelsrecht (§ 255 Handelsgesetzbuch HGB) gehören „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“ zu den Anschaffungskosten, „soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“. Das Handelsrecht zählt zu den Anschaffungskosten „auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten“. Das Steuerrecht übernimmt die Regelungen aus dem Handelsrecht (vgl. H 6.2. Einkommensteuer-Hinweise EStH).

Garantieverlängerung

Aufwendungen für Garantieverlängerungen zählen hingegen nicht zu den Anschaffungsnebenkosten. Denn die Wirtschaftsgüter, für die eine Garantieverlängerung erworben wird, sind auch ohne diese Zusatzversicherung betriebsbereit. Das heißt, eine Garantieversicherung ist nicht erforderlich, um den Gegenstand „in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“.

Betriebsausgaben, Umsatzsteuer

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung stellen eine eigenständige, nach § 4 Nr. 10 Buchst. b Umsatzsteuergesetz/UStG steuerfreie Leistung dar. Steuerpflichtige, die bilanzierungspflichtig sind, müssen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der Versicherungsprämie bilden und diesen über die Dauer des Garantieverlängerungszeitraums abschreiben. Abschreibungsbeginn ist dabei das Ende der regulären Garantiezeit (Herstellergarantie, gesetzliche Gewährleistungsfristen) für das Wirtschaftsgut. Einnahmen-Überschussrechner können die Versicherungsprämien im Veranlagungszeitraum der Zahlung sofort als Betriebsausgaben abschreiben.

Stand: 25. September 2024

Bild: momius - stock.adobe.com

Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema?

Unsere erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie unsere Kanzleien in Fulda oder Erfurt. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Muth & Partner Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwälte mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Pflichtangaben