Seitenbereiche

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

https://www.muth-partner.de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
© Grecaud Paul - stock.adobe.com

EU-Richtlinie

Zum Aufspüren jener Steuergestaltungen, die unterschiedliche Steuerrechtsauffassungen mehrerer Länder nutzen, hat die EU-Kommission die Amtshilferichtlinie durch eine weitere Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union „bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ vom 25.5.2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) ergänzt. Ziel dieser Richtlinie ist, dass die lokalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten frühzeitig Kenntnis über diverse als relevant eingestufte Steuergestaltungen erhalten. Damit sollen auf diese Weise genutzte Gestaltungsspielräume durch Gesetzesänderungen geschlossen werden.

Referentenentwurf

Diese Richtlinie ist bis Jahresende in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu kürzlich einen Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vorgelegt. Geplant ist eine Ergänzung der Abgabenordnung um die §§ 138 d bis k. Hierin soll u. a. festgelegt werden, wann eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt, wer diese wann melden muss und wie das Meldeverfahren ablaufen soll.

Nationale Steuergestaltungen

Ursprünglich hätten auch nationale Steuergestaltungen in die Meldepflichten mit einbezogen werden sollen. Entsprechende Regelungen sind im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.

Stand: 27. November 2019

Bild: Grecaud Paul - stock.adobe.com

Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema?

Unsere erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie unsere Kanzleien in Fulda oder Erfurt. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Muth & Partner Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwälte mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Pflichtangaben