Seitenbereiche

Aufwendungen für Sponsoring

https://www.muth-partner.de/news/steuernews_f%C3%BCr_%C3%A4rzte/
© alphaspirit - fotolia.com

Sponsoring

Sponsoring ist die finanzielle Unterstützung bestimmter Personen, Gruppen und/oder Organisationen durch Unternehmen, regelmäßig verbunden mit einer eigenen unternehmensbezogenen Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Aufwendungen für sogenannte Sponsoringkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Rennärzte

Zwei als „Rennärzte“ bezeichnete Mediziner haben Betriebsausgaben in Höhe von mehr als € 70.000,00 aus diversen Sponsoringverträgen mit Motorsport- bzw. Automotive-Organisationen steuerlich geltend gemacht. Die Aufwendungen finanzierten die beiden Ärzte mittels Darlehen. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Die Finanzverwaltung begründete ihre Entscheidung unter anderem mit fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-aufwendungen. Das erstinstanzliche Finanzgericht Rheinland-Pfalz erkannte die Ausgaben ebenfalls nicht an (Urteil vom 19.5.2016, 4 K 1218/14). Die Ärzte hatten als Grund für die Werbung den Aufbau eines modernen, innovativen und dynamischen Images angegeben. Diese Argumentation schlug fehl.

Revision

Ärztinnen und Ärzte sollten sich in ähnlichen Fällen auf das anhängige Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof berufen (Az. VIII R 28/17). Der Bundesfinanzhof wird sich in dem Verfahren außerdem noch mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die Aufwendungen im Falle der Anerkennung als Betriebsausgaben dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsausgabenabzug für unangemessene Aufwendungen generell versagt werden.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: alphaspirit - fotolia.com

Sie benötigen mehr Informationen zu diesem Thema?

Unsere erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie unsere Kanzleien in Fulda oder Erfurt. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Muth & Partner Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwälte mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Pflichtangaben