Seminare | Das Hinweisgeberschutzgesetz einfach und rechtssicher umsetzen (Alternativtermin)
Das Hinweisgeberschutzgesetz einfach und rechtssicher umsetzen (Alternativtermin)
Datum: 10 01 2024 von 13:00 bis 13:45 - Termine exportieren
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Seither sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, sowie öffentliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, für Mitarbeiter und Geschäftspartner einen Meldekanal für Hinweise zu Gesetzesverstößen und unethischem Verhalten einzurichten. Für private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigen gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Gerne möchten wir Sie in diesem kostenlosen Webinar darüber informieren, welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen und wie Sie diese umsetzen können.